Anschlagmittel

Als Anschlagmittel werden Schlingen, Bänder, Karabiner und Klemmen bezeichnet, die für den Bereich PSAgA genormt und zum Zweck der Personensicherung zugelassen sind. Die Zulassung dieser Anschlagmittel erfolgt nach PSA Richtlinie durch eine offiziell authorisierte Stelle und muss auf dem jeweiligen Artikel kenntlich gemacht werden. Hebebänder, Rundschlingen, Ketten oder Stahlseile, deren Zweck das Heben und Anschlagen von Lasten ist, dürfen nicht als Anschlagmittel für den Bereich PSAgA genutzt werden.


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