Als Anschlagpunkt bezeichnet man eine nach EN795 zertifizierte Anschlageinrichtung für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Unterschieden werden diese Anschlagpunkte in 5 verschiedene Typen (A-E).
Typ A definiert einen fest mit dem Untergrund verankerten Einzelanschlagpunkt, wie er zum Beispiel auf Flachdächern zum Einsatz kommt.
Typ B sind temporäre oder auch einfach abnehmbare Anschlagpunkte, dies können Trägerklemmen, Bandschlingen, Anschlagseile oder auch ein Dreibein sein.
Typ C bezeichnet Seilsicherungssysteme, für die Dauerhafte Installation im Aussenbereich, zum Beispiel auf Dächern oder im Innenbereich um Beispielsweise Laufstege abzusichern.
Typ D definiert Schienensysteme, die analog zu Seilsystemen mit Gleitern genutzt werden und zur Absicherung von Wegen auf Dächern oder in anderen hochgelegenen Bereichen dienen.
Typ E sind Anschlagpunkte die durch Ihr Eigengewicht stabilisiert werden, dies kann mittels Betonplatten, Schotter , Kies oder anderer Gewichte erfolgen.
Eingesetzt werden diese Hauptsächlich auf Flachdächern bis maximal 5° Neigung. Für wie viele Personen die jeweilige Anschlageinrichtung zugelassen ist ergibt sich meist aus der Kennzeichnung. Für Anschlagpunkte der Typen A,C und D ist neben der Norm EN 795 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Eine Montage darf nur von zertifizierten Fachbetrieben erfolgen, eine Montageanleitung ist in jedem Fall Pflicht um die fachgerechte Befestigung am Bauwerk entsprechend nachweisen zu können.
Alle Anschlagpunkte sind mindestens einmal jährlich oder nach Bedarf (z.B Aufhalten eines Sturzes) durch einen Sachkundigen zu prüfen.