Bandfalldämpfer nach EN 355 werden als Bestandteil eines Auffangsystems zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen, zum Beispiel beim Besteigen von Konstruktionen oder zur Fortbewegung in Strukturen verwendet. Kompakt vernähte Bandfalldämpferpakete stellen die gebräuchlichste Bauform dar, als Einzelstrang I oder Doppelstrang Y Version.
Zur Sicherung können Falldämpfer im Einzelstrang (I-Form) verwendet werden, diese ermöglichen dem Anwender eine permanente Verbindung zwischen Gurt und Anschlagpunkt, soll allerdings ein Wechsel oder Umhängen erfolgen finden Falldämpfer in Y- Form Verwendung, hier kann durch den zweiten Arm des Verbindungsmittels ein Umhängen, bzw. Wechsel der Anschlageinrichtung erfolgen, ohne dass der Anwender zwischenzeitlich ungesichert ist.
Die bei einem Sturz auftretende Energie wird durch das Aufreissen der Nähte des Falldämpfers umgewandelt, hierbei wird der vorher kompakte Falldämpfer durch Aufreissen gelängt und der Fangstoss auf ca. 6 kn reduziert, ein für den menschlichen Körper noch zu tolerierendes Maß.
Die maximal zulässige Länge eines Bandfalldämpfers inklusive Verbindungsmittel und Karabiner beträgt 2m, zu beachten ist der erforderliche freie Sturzraum unterhalb des Anwenders. Dieser kann bis zu 5,75m betragen, daher ist unbedingt darauf zu achten, ob ein Bandfalldämpfer das richtige Mittel zur Sicherung darstellt, und wo die Anschlagpunkte liegen. Je weiter oberhalb sich der Anwender mit dem Bandfalldämpfer einhängen kann, desto besser.
Ein Kurzschliessen des Bandfalldämpfers ist bei der Y Variante versehentlich möglich und muss unbedingt vermieden werden, da sich sonst im Sturzfall der Bandfalldämpfer nicht korrekt öffnen kann und der Fangstoß entsprechend höher für den Anwender ist. Als Kurzschliessen bezeichnet man das Einhängen des nicht verwendeten Stranges eines Y- Falldämpfers beispielsweise an der seitlichen Positionierungsöse des Gurtes, was dazu führt, dass im Fall des Auslösens der nicht verwendete Arm an der Positionierungsöse stramm gezogen wird und das komplette Aufreissen des Bandfalldämpferpaketes verhindert, wodurch ein erhöhter Fangstoß auf den Nutzer einwirkt.
Unterschiedliche Längen, Bauformen, das Körpergewicht des Anwenders und die Wahl der Höhe des Anschlagpunktes erfordern einen unterschiedlich langen Weg, um die Sturzenergie abzubauen, von daher kann im Vorfeld nicht bestimmt werden wie weit im Sturzfall der Falldämpfer auslöst.
In jedem fall muss der Anwender nach DGUV Regel 112-198 und 112-199 in der Nutzung unterwiesen werden, diese ist jährlich zu wiederholen. Keinesfalls darf ein Falldämpfer zum hängenden Arbeiten verwendet werden, da bei 2 kN schon ein erstes Auslösen erfolgen kann.
Falldämpfer sind Einwegartikel, sobald diese auch nur teilweise ausgelöst haben, sind sie sofort zu entsorgen und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Eine Überprüfung durch einen Sachkundigen muss mindestens einmal jährlich oder nach Bedarf öfter erfolgen.
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