Abseil- und Rettungsgeräte

Abseil- und Rettungsgeräte nach EN 341 / EN1496 sind im gewerblich technischen Bereich ein unverzichtbarer Bestandteil der PSAgA bzw. des Rettungsplanes.

Die DGUV-Regel 112/198 und 112/199 sieht vor, das die Anwendung von PSAgA durch mindestens zwei Personen zu erfolgen hat und in den Überlegungen der Gefährdungsbeurteilung ein Rettungskonzept erforderlich ist.

Reine Abseil- oder auch Evakuierungsgeräte sind bei hochgelegenen Arbeitsplätzen wie Windkraftanlagen oder Sendetürmen häufig vor Ort und ermöglichen ein Abseilen von einer oder auch mehreren Personen zur gleichen Zeit.

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