Arbeitsschutzhelme für den Bereich Höhenarbeit gliedern sich in drei Hauptgruppen: Industrieschutzhelme nach EN 397, EN 12492 Bergsteigerhelme sowie EN 14052 Hochleistungs- Industrieschutzhelme. Industrieschutzhelme nach EN 397 sind dazu bestimmt, Schutz vor herabfallenden Gegenständen zu bieten, des Weiteren verlangt die Norm eine Durchdringungsfestigkeit gegen scharfe oder spitze Gegenstände, Flammbeständigkeit sowie eine Kinnriemenbefestigung, die zwischen 150 und 250 N auslöst. Bergsteigerhelme nach EN 12492 bieten Schutz nicht nur bei Herabfallenden Gegenständen von oben, sondern auch gegen seitliche frontaler oder eine Krafteinwirkung von Hinten gegen den Helm.
Die Durchdringungsfestigkeit ist ebenfalls gefordert, jedoch darf der Kinnriemen erst ab 500 N auslösen.
Ein Hochleistungsschutzhelm nach EN 14052 muss Schutz gegen Herabfallende Gegenstände und seitliche Krafteinwirkung gegen den Helm bieten, einen Durchdringungsschutz von oben und von der Seite, ein Lösen des Kinnriemens muss zwischen 150 und 250 N erfolgen, das Befestigungssystem muss entsprechend wirksam sein, dies bedeutet das sich der Helm bei entsprechender Prüfbelastung nicht von Kopf lösen darf und der Helm muss Flammbeständig sein.
Zusätzliche Anforderungen an alle Helme können sein, Beständigkeit gegen niedrige Temperaturen ( -20°C, -30°C, -40°C), gegen hohe Temperaturen (+150°C), Strahlungswärme, elektrische Isolierung oder gegen geschmolzenes Metall (MM).
Welcher Helm die richtige Wahl ist ergibt sich aus dem Anwendungsbereich: wird der Helm als Bauhelm getragen oder bei der Anwendung von PSA gegen Absturz wo mit seitlichem Anprall zu rechnen ist.
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