Prüfung PSAgA
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA gA) müssen hohen Anforderungen entsprechen. Neben einer sachgerechten Anwendung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) sowie BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) jeder Unternehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.
Als zertifiziertes Unternehmen für sachkundige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung nach BGG 906 führen wir für Sie die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSA gegen Absturz durch.
Wir prüfen für Sie folgende PSAgA Gerätegruppen:
Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte, Rettungsgurte, Steigschutzgurte, Helme, Verbindungsmittel, Falldämpfer, temporäre Anschlageinrichtungen, Sicherungsgeräte, Abseilgeräte, Seilklemmen, Verbindungselemente, Seilrollen, Mitlaufende Auffanggeräte an beweglichen und starren Führungen, Seile, Höhensicherungsgeräte etc.
Ablauf:
(1) Angebot anfordern
Fordern Sie ein Angebot zur PSA Prüfung bei uns an. Füllen Sie dazu das nachfolgende PDF Formular "Angebotsanforderung, PSA Prüfung, Download" aus und senden Sie es anschließend an uns per E-Mail, Fax oder Post ab.
(2) Produkte zur Prüfung einsenden
Laden Sie die PDF Datei "Auftrag zur Überprüfung von PSAgA, Download" herunter, füllen Sie die Felder aus und drucken Sie das Dokument anschließend. Ihre PSA können Sie jetzt zusammen mit dem Formular an uns per Paketdienst Ihrer Wahl versenden. Wir empfehlen Ihnen die Pakete versichert zu versenden.
(3) Prüfung
Wir führen für Sie die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSA durch und senden anschließend Ihre Ausrüstung an Sie versichert zurück. Prüfbücher der Produkte werden ausgefüllt und zusammen mit den ausführlichen Prüfberichten zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Prüfplaketten werden erteilt und auf den Geräten sichtbar angebracht.
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