Auffang- und Haltegurte für die Arbeitsplatzspositionierung verfügen neben der Mindestausstattung als Auffanggurt mit einer Brustseitigen und / oder Rückseitigen Auffangöse nach EN 361 über seitliche Positionierungsösen nach EN 358.
Diese sind erforderlich, wenn sich der Anwender nicht nur gegen Absturz sichern, sondern beim Besteigen von Masten, Antennen oder Stahlkonstruktionen zwischenzeitlich an einer bestimmten Position fixieren muss, um Tätigkeiten auszuüben.
An diesen seitlichen Positionierungsösen wird ein zusätzliches Halte- und Positionierungsseil angeschlagen, da ein Hängen in der Steigschutzeinrichtung nicht zulässig ist. In keinem Fall darf ein falldämpfendes Verbindungsmittel an den seitlichen Positionierungsösen befestigt werden.
Gurte zur Arbeitsplatzpositionierung gibt es ebenfalls als Sitzgurt, bei Verwendung dieser Variante muss allerdings ein unkontrolliertes Stürzen in den Gurt absolut ausgeschlossen sein. Die häufigste Verwendung finden Sitzgurte mit seitlichen Positionierungsösen im Bereich der Baumpflege (SKT).
Eine Überprüfung durch den Anwender erfolgt vor jedem Einsatz, eine Überprüfung durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich, sowie nach besonders verschleißträchtigen Einsätzen, nach einem Sturzereignis oder sobald Zweifel an dem verkehrssicheren Zustand des Gurtes bestehen.