Gurte zur Absturzsicherung dienen zum Auffangen eines möglichen Sturzes, bei Arbeiten auf Dächern, im Baugewerbe oder bei der Arbeit aus Hubarbeitsbühnen.
Diese Auffanggurte verfügen über mindestens eine Brustseitige und / oder Rückseitige Auffangöse nach EN361. Dies entspricht der Mindestanforderung an Auffanggurte.
Nach Norm verfügen diese über mindestens eine Auffangöse am Rücken oder im Brustbereich, gekennzeichnet mit dem Buchstaben A als Auffangöse. Die Ösen selbst können aus Metall gefertigt sein, dies ist insbesondere bei der Rückenseitigen (dorsalen) Auffangöse der Fall, die vordere (sternale) Auffangöse kann ebenfalls aus Metall sein, es sind jedoch auch Ausführungen mit zwei textilen Schlaufen ( A/2 ) im Brustbereich weit verbreitet.
Die Position der Auffangösen ermöglicht im Sturzfall eine für den menschlichen Körper günstige Sturzbelastung entlang der Körperachse und sorgt nach dem Auffangen für ein Aufrechtes Hängen. Aus diesem Grund sind Sitzgurte zur Absturzsicherung nicht zugelassen.
Zum leichteren Anlegen des Gurtes sind Systeme, die als Weste konzipiert sind, hilfreich.
Auffanggurte nach EN 361 müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.