Falldämpfer nach EN 355 werden als Bestandteil eines Auffangsystems zur Sicherung in absturzgefährdeten Bereichen, zum Beispiel beim Besteigen von Konstruktionen oder zur Fortbewegung in Strukturen verwendet. Die Falldämpfer sind als Einzelkomponente oder Komplettlösung für verschiedene Anwendungsbereiche erhältlich.
Kompakt vernähte Bandfalldämpferpakete stellen die gebräuchlichste Bauform dar, des Weiteren gibt es flexible Varianten, welche über die gesamte Länge des Verbindungsmittels vernäht sind und die Sturzenergie absorbieren.
Reibungsfalldämpfer sind ebenfalls noch am Markt erhältlich, jedoch nicht mehr häufig anzutreffen. Im Sturzfall soll über das Aufreißen der Vernähung oder Durchrutschen des Reibungselementes die Sturzenergie abgebaut und auf ein für den menschlichen Körper noch zu tolerierendes Maß von maximal 6kN reduziert werden.
Zur Sicherung können Falldämpfer im Einzelstrang ( I-Form ) verwendet werden, diese ermöglichen dem Anwender eine permanente Verbindung zwischen Gurt und Anschlagpunkt. Ein Wechsel oder Umhängen ist nicht möglich, da mit dem Lösen der Verbindung keine Sicherung mehr besteht.
In diesem Fall finden Falldämpfer in Y- Form Verwendung, hier kann durch den zweiten Arm des Verbindungsmittels ein Umhängen, bzw. Wechsel der Anschlageinrichtung erfolgen, ohne dass der Anwender ungesichert ist.
Falldämpfersysteme nach EN 355 werden in verschiedenen Längen und mit unterschiedlichen Karabinerhaken nach EN 362 angeboten, so kann der Anwender möglichst optimal auf den Einsatzzweck die passende Konfiguration auswählen. Die zulässige Länge eines Falldämpfers inklusive Verbindungsmittel und Karabiner darf max. 2m betragen, zu beachten ist der erforderliche freie Sturzraum unterhalb des Anwenders bei der Nutzung von Falldämpfern.
Unterschiedliche Längen, Bauformen, das Körpergewicht des Anwenders und die Wahl der Höhe des Anschlagpunktes erfordern einen unterschiedlich langen Weg, um die Sturzenergie abzubauen, von daher kann im Vorfeld nicht bestimmt werden wie weit im Sturzfall der Falldämpfer auslöst. Keinesfalls darf ein Falldämpfer zum hängenden Arbeiten verwendet werden, da bei 2 kN schon ein erstes Auslösen erfolgen kann. Falldämpfer sind Einwegartikel, sobald diese auch nur teilweise ausgelöst haben, sind sie sofort zu entsorgen und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden.
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