Anschlageinrichtungen nach EN 795 für den Bereich Absturzsicherung, PSA gegen Absturz (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, auch PSAgA genannt), Arbeitsplatzpositionierung, Seilzugangstechnik, Seilklettertechnik und Höhenrettung
In dieser Kategorie finden Sie Anschlageinrichtungen nach EN 795 für folgende Bereiche: Absturzsicherung, PSA gegen Absturz (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, auch PSAgA genannt), Arbeitsplatzpositionierung, Seilzugangstechnik (SZP - Seilzugangs- und Positionierungstechniken), Seilklettertechnik (SKT - Seilunterstützte Baumklettertechnik), Rigging und Höhenrettung (SRHT - Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen).
Unser Produktsortiment umfasst folgende Anschlageinrichtungstypen:
Als Anschlageinrichtung oder Anschlagpunkt wird eine Befestigungsmöglichkeit zur Absturzsicherung bezeichnet. Diese kann entweder dauerhaft mit einem Gebäude oder einer Konstruktion verbunden, oder als temporäre (vorübergehende) Einrichtung gestaltet sein. Alle Anschlageinrichtungen im gewerblich-technischen Bereich unterliegen der Norm EN 795, welche sich in die verschiedenen Einsatzbereiche aufteilt.
Bei den Typen A, C und D, also denen die zum dauerhaften Verbleib am Gebäude gedacht sind, ist die Befestigung am Bauwerk selbst nicht Teil der Anschlageinrichtung, sondern muss gesondert bauaufsichtlich zugelassen sein. Zu erkennen sind diese zugelassenen Anschlageinrichtungen am Ü-Zeichen. Das Deutsche Institut für Bautechnik verlangt ebenfalls für die entsprechende Anschlageinrichtung eine Prüfung, bei der die Stabilität der Verbindung zum Montageuntergrund überprüft und sichergestellt wird. Die rechtliche Grundlage hierzu ergibt sich aus einem Urteil des EuGHs vom 21.10.2010 in dem definiert wird, welche Anschlagpunkte als PSA und welche als Bauprodukt gelten (Rechtssache C-185-08).
Die Kennzeichnung der Anschlageinrichtungen umfasst neben dem Hersteller die Norm, CE Kennzeichnung, die maximal zulässige Nutzeranzahl sowie eine individuelle Identifikation. Die Montage einer Anschlageinrichtung erfordert unbedingt eine Montagedokumentation aus der hervorgeht, wer zu welchem Zeitpunkt die Montage fachgerecht durchgeführt hat. Hierzu zählt neben einer Skizze des Einbauortes ebenfalls eine Fotodokumentation über die Befestigung im Bauwerk.
In dieser Gruppe werden alle Anschlageinrichtungen zusammengefasst, die dauerhaft mit dem Untergrund verankert sind, dies kann durch Verschrauben, Einkleben oder mittels Spreizanker geschehen. Die Montage kann auf dem Boden, beispielsweise auf Dachflächen zum Zweck der Absturzsicherung erfolgen. Wandmontierte Anschlagpunkte bieten Schutz beispielsweise in einem Rückhaltesystem oder zum Umsteigen auf eine Steigleiter. Überkopfmontierte Anschlagpunkte werden oftmals zur Aufnahme von Höhensicherungsgeräten verwendet, wenn an absturzgefährdeten Bereichen wiederkehrende Tätigkeiten ausgeübt werden sollen.
Ein Teil dieser Systeme kann sich während der Benutzung oder des Auffangens eines Sturzes verformen und muss daher durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Die Prüfung ist unbedingt zu dokumentieren und aufzubewahren. Nach Belastung durch einen Sturz muss die Anschlageinrichtung umgehend gesperrt werden und darf erst nach Überprüfung oder Austausch wieder freigegeben werden.
Als Typ B werden alle Anschlageinrichtungen zusammengefasst, die ortsveränderlich, mobil oder abnehmbar und nicht unlösbar mit dem Untergrund bzw. der Untergrundkonstruktion verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Anschlagschlingen, Anschlagseile, Bandschlingen aus Stahl oder Gurtband, Dreibeine, Trägerklemmen oder auch Türanker. Der Vorteil dieser Anschlageinrichtungen besteht neben der Mobilität auch darin, dass das Anbringen und Entfernen sehr schonend möglich sind, ohne am Bauwerk selbst Spuren zu hinterlassen.
Diese Anschlageinrichtungen müssen ebenfalls mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden. Nach Belastung durch einen Sturz muss die Anschlageinrichtung umgehend gesperrt werden und darf erst nach Überprüfung oder Austausch wieder freigegeben werden. Die Prüfung ist unbedingt zu dokumentieren und aufzubewahren.
Bei diesem Typ der Anschlageinrichtung handelt es sich um ein horizontales Edelstahlseilsystem, welches mindestens zwischen zwei Punkten befestigt ist, dabei werden längere Strecken mit Zwischenhaltern versehen, um ein Durchhängen des Seiles zu verhindern. Ein komplettes System besteht aus stabilen Endstützen, Zwischenhaltern, ggf. Kurvenelementen und in jedem Fall Spann- sowie falldämpfenden Bauteilen.
Diese Systeme gibt es in einer "überfahrbaren" Version als auch in einer "nicht überfahrbaren" Version. Bei dem überfahrbaren System wird ein auf dem Seil fest verbauter Seilgleiter genutzt, um die Zwischenhalter zu passieren. Bei dem nicht überfahrbaren System muss an jedem Zwischenhalter die Sicherung umgehangen werden. Überkopfmontierte Systeme bieten eine komfortable Anwendung bei gleichzeitig geringem Sturzweg. Bei diesem System werden beispielsweise Höhensicherungsgeräte an Seilgleitern montiert.
Ein Teil dieser Systeme kann sich während der Benutzung oder des Auffangens eines Sturzes verformen und muss daher durch einen Sachkundigen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Die Prüfung ist unbedingt zu dokumentieren und aufzubewahren. Nach Belastung durch einen Sturz muss die Anschlageinrichtung umgehend gesperrt werden und darf erst nach Überprüfung oder Austausch wieder freigegeben werden.
Schienensysteme werden fest am Bauwerk verankert, an der Decke, der Wand oder auf dem Dach montiert und mittels Schienen- Gleiter genutzt. Dank den anpassbaren Kurvenelementen lässt sich ein Schienensystem den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Vorteile eines solchen Schienensystems gegenüber einem Edelstahlseilsystem liegen darin, dass im Sturzfall das Schienensystem sehr wenig Dehnung aufweist und somit den Sturzweg so kurz wie möglich hält. Wenn kleinere Bereiche wie zum Beispiel Gruben permanent abgesichert werden sollen, aber die Arbeitsposition sich ständig wechselt, bietet das Schienensystem einen sehr leichten Nachlauf des Gleiters, so dass sich dieser immer über dem Anwender befindet. Gefährliche Pendelstürze werden somit weitestgehend ausgeschlossen.
Wie bei den Anschlageinrichtungen des Typs A und C wird auch bei den Schienensystemen die Befestigung am Bauwerk gesondert betrachtet und ist nicht Teil der Absturzsicherung. Die Befestigung muss den Vorgaben des DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) genügen. Die Anschlageinrichtung muss einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden, nach Belastung durch einen Sturz muss die Anschlageinrichtung umgehend gesperrt werden und darf erst nach Überprüfung oder Austausch wieder freigegeben werden.
Durch Eigengewicht gehaltene Systeme sind Anschlageinrichtungen auf horizontalen Dachflächen, welche meist über einen Rahmen aus Aluminium oder Edelstahl verfügen, der mit Betonplatten, Kies oder anderen vom Hersteller definiertem Gewicht beschwert wird. Anwendung finden diese Anschlageinrichtungen häufig auf Gründächern genauso wie auf Folien- oder Bitumenflachdächern. Mobile Wagen mit entsprechendem Gewicht können auf großen Dachflächen eingesetzt und bewegt werden. Der Aufstellort muss sich jedoch weit genug von der Absturzkante entfernt befinden, da sich diese Systeme bei Sturzbelastung bewegen können.
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