Auffanggurte

In dieser Kategorie finden Sie hochwertige Auffanggurte, Haltegurte und Rückhaltegurte. Auffanggurte sind ein zentraler Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und sorgen für zuverlässigen Schutz bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen. Ob auf dem Dach, auf einem Gerüst, in einer Hubarbeitsbühne oder beim Industrieklettern - mit einem Auffanggurt nach EN 361 minimieren Sie das Risiko schwerer Verletzungen im Fall eines Sturzes. In unserem Sortiment finden Sie hochwertige Auffanggurte für unterschiedliche Einsatzbereiche. Von der einfachen Ausführung für gelegentliche Arbeiten (EN 361) über Kombigurte mit Halteösen (EN 361 + EN 358) bis hin zu professionellen Gurten zum freihändigen Arbeiten in schwer zugänglichen Bereichen (EN 361 + EN 358 + EN 813), für maximale Flexibilität und Sicherheit.

Sie haben Fragen? In unserem FAQ-Bereich haben wir die häufigsten Anliegen für Sie zusammengestellt - inklusive passender Antworten.
Ein Auffanggurt ist ein zentraler Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Er dient dazu, eine Person im Falle eines Sturzes sicher aufzufangen und Verletzungen zu verhindern. Auffanggurte werden überall dort eingesetzt, wo Absturzgefahr besteht – z. B. bei Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, in Hubarbeitsbühnen oder bei Industriekletterarbeiten.
Ein Auffanggurt (EN 361) fängt einen im Falle eines Sturzes auf. Ein Haltegurt (EN 358) darf nur zur Arbeitsplatzpositionierung und nicht zur Absturzsicherung verwendet werden. Ein Auffanggurt umfasst den gesamten Körper (Bein-, Schulter-, und Brustgurte) und hat Auffangösen (vorne und/oder hinten) zum Einhängen eines Verbindungsmittels mit Falldämpfer. Im Falle eines Sturzes werden die auftretenden Kräfte gleichmäßig auf Beine, Becken und Oberkörper verteilt. Ein Haltegurt dient nur der Positionierung und dem Halten an einem festen Arbeitsplatz. Die Last wird hauptsächlich auf der Taille getragen, was im Sturzfall zu schweren Wirbelsäulenverletzungen führen kann.
Ein Auffanggurt (EN 361) schützt bei einem Sturz und ist bei Absturzgefahr Pflicht. Ein Kombigurt (EN 361 + EN 358) kombiniert Auffangschutz mit seitlichen Halteösen zur Arbeitsplatzpositionierung. Gurte für freihändiges Arbeiten in schwer zugänglichen Bereichen (EN 361 + EN 358 + EN 813) ermöglichen sicheres Arbeiten in hängender Position und werden z. B. in der Seilzugangstechnik oder Höhenrettung verwendet.
Bei freiliegenden Kanten oder Öffnungen ab 1m sowie bei allgemeinen Arbeitsplätzen über 2m Höhe ist ein Auffanggurt Pflicht. In Sonderfällen wie beispielsweise bei Dacharbeiten liegt die Grenze bei 3m. Bei Arbeiten über Stoffen, in denen Sie versinken können, ist immer ein Gurt zu verwenden. Im Vorfeld muss jedoch immer geprüft werden ob kollektive Sicherungsmaßnahmen wie Gerüste, Geländer oder Netze möglich sind, bevor Sie zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) greifen.
Da es sich bei einem Auffanggurt um Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) handelt, sollte wenn möglich für jeden Benutzer ein eigener Auffanggurt zur Verfügung stehen. Sofern nicht anders möglich, kann ein Auffanggurt auch von mehreren Nutzern verwendet werden. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Auffanggurt jedem Benutzer korrekt passt.
Es ist wichtig, dass die erforderlichen Normen für Ihren Einsatzzweck gegeben sind (EN 361 für Auffanggurte zur Absturzsicherung). Wenn der Gurt zusätzlich mit seitlichen Halteösen zur Arbeitsplatzpositionierung verwendet werden soll, muss zusätzlich die Norm EN 358 vorhanden sein. Der Gurt muss zum Körpergewicht passen. Hier ist wichtig, dass für das angegebene maximale Gewicht, das eigene Körpergewicht zzgl. Kleidung, Werkzeug und sonstigen bei der Arbeit mitgeführten Materialien gezählt werden muss.
Zuerst müssen Sie grundsätzlich eine Sichtprüfung durchführen (gibt es Beschädigungen am Gurt, sind die Schlaufen verdreht, gibt es lose oder durchtrennte Fäden/Nähte usw.). Anschließend ziehen Sie den Gurt über die Schultern und schließen danach die Beinschlaufen. Jetzt werden alle Gurtbänder angezogen, so dass noch eine flache Hand zwischen Körper und Gurtband passt. Der hintere Anschlagpunkt muss mittig zwischen den Schulterblättern positioniert sein. Der vordere Anschlagpunkt (sofern vorhanden) muss sich auf Höhe des Brustbeins befinden. Harte Gegenstände (wie mitgeführte Werkzeuge) dürfen sich nicht zwischen Gurtband und Körper befinden, da dies im Sturzfall schwere Verletzungen verursachen kann.
Die Kennzeichnung „A“ auf Gurtschlaufen oder Ösen steht für Auffangöse - den zugelassenen Anschlagpunkt für das Verbindungsmittel im Auffangsystem. Alle Auffanggurte müssen mindestens eine mit „A“ gekennzeichnete Öse vorne oder hinten aufweisen. Einige Auffanggurte haben vorne zwei einzelne Gurtschlaufen welche durch ein halbes „A“ oder auch „A/2“ gekennzeichnet sind. Diese müssen zwingend zusammen verwendet werden. Die mit „A“ gekennzeichneten Auffangösen sind so positioniert, dass sie über dem Körperschwerpunkt liegen, wodurch im Sturzfall eine aufrechte Hängeposition gewährleistet wird. Alle weiteren am Gurt angebrachten Ösen, die nicht durch ein solches „A“ gekennzeichnet sind, dürfen nicht als Auffangösen genutzt werden. Diese dienen nur der Positionierung oder Rettung.
Messen Sie Ihren Taillenumfang und Oberschenkelumfang sowie Ihre Körpergröße. Vergleichen Sie diese Angaben mit den Größentabellen des gewünschten Auffanggurtes. Ein Gurt sitzt richtig, wenn alle Gurtbänder stramm angezogen werden können, ohne dass zu viel überflüssiges Gurtband störend herumbaumelt oder kein Gurtband zum Strammziehen vorhanden ist. Beachten Sie auch, dass sich durch dickere Kleidung in den kalten Monaten, die benötigte Gurtgröße erhöhen kann. Wenn sich Ihre Maße zwischen zwei Gurtgrößen überschneiden empfiehlt es sich den Gurt vorab anzuprobieren. Die Anprobe sollte gesichert am Boden stattfinden, um Gefahren durch Stürze zu vermeiden.
Vor jedem Einsatz sollten Sie eine kurze Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
1. Sind alle Gurtbänder in Ordnung (keine Schnitte, Risse, Brandstellen, aufgeraute Fasen)?
2. Sind alle Nähte in einwandfreiem Zustand (keine losen/ausgefransten Fäden)?
3. Lassen sich alle Schnallen und Verschlüsse sicher und fest verschließen und weisen keine Deformationen auf?
4. Ist die letzte PSAgA Überprüfung noch nicht überschritten (einmal jährlich durchzuführen)?
5. Ist die Nutzungsdauer des Gurtes noch nicht überschritten (Herstellungsdatum + maximale Nutzungsdauer wie in der Gebrauchsanleitung angegeben)?
Sollten Sie bei einem dieser Punkte Zweifel haben, sortieren Sie den Gurt aus und lassen ihn durch einen Sachkundigen überprüfen.
1. Nach einem Sturz - Jeder Gurt der einen Sturz aufgefangen hat, wurde hierbei extremen Belastungen ausgesetzt, wodurch Schäden (sichtbare sowie auch unsichtbare) am Gurt entstanden sein können.
2. Wenn bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden (bei der Überprüfung vor der Benutzung durch Sie oder bei der jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen).
3. Nach Ablauf der empfohlenen Nutzungsdauer (Diese wird anhand des Herstellungsdatum und der in der Gebrauchsanleitung angegebenen Nutzungszeit vom Hersteller festgelegt).
4. Bei sichtbaren Beschädigungen wie z.B. Risse im Gurtband, korrodierte Metallschnallen, fehlende Typenschilder, usw.
In allen Fällen ist der Gurt zumindest außer Dienst zu stellen und ggf. einem Sachkundigen zur Überprüfung vorzulegen oder durch einen neuen Auffanggurt zu ersetzen.
Grundsätzlich können Sie PSAgA-Komponenten herstellerübergreifend kombinieren. Hier ist wichtig darauf zu achten, dass die benötigten Normen eingehalten werden und die gewählten Produkte kompatibel sind, prüfen Sie hierzu bitte die Bedienungsanleitung des Herstellers. Im Zweifel stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Ja, jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter die PSAgA benutzen, vor der ersten Verwendung und anschließend einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen. In dieser Unterweisung werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt: Das korrekte Anlegen und Einstellen des Gurtes, wie man ein Hängetrauma möglichst lange hinauszögern kann, wie man eine Person nach einem Absturz aus dem Gurt rettet.
Als Hängetrauma versteht man eine lebensgefährliche Situation, die durch zu langes bewegungsloses Hängen nach einem Absturz im Auffanggurt auftreten kann. Hierbei wird durch den Druck des Gurtbands das Blut in den Beinen zurückgestaut, wodurch wichtige Organe unterversorgt werden und zur Bewusstlosigkeit oder schlimmerem führen können. Die Rettung einer verunfallten Person sollte spätestens nach 15-20 Minuten erfolgt sein. Sofern Sie nach einem Absturz noch bei Bewusstsein sind, können Sie die Beine in Bewegung halten, um so für einen durchgehenden Blutfluss zu sorgen. Zur weiteren Entlastung bieten sich auch sogenannte Trauma Straps an. Dies sind 2 kleine Schlingen welche links und rechts am Gurt befestigt und verbunden werden können. Anschließend können Sie die Beine darauf abstellen und so das "Abschnüren" der Beine und den einhergehenden Blutstau hinauszögern. Wenn Sie einen solchen Unfall beobachten, setzen Sie umgehend einen Notruf ab und beginnen anschließend mit der Rettung des verunfallten gemäß des zuvor festgelegten Rettungsplans. Nach der Rettung auf keinen Fall flach hinlegen!! Aufgrund der Schockgefahr halten Sie den Geretteten in stabiler Position und lassen Ihn umgehend medizinisch betreuen.
Die meisten Auffanggurte haben eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren. Die exakte Nutzungsdauer ist in der jeweiligen Gebrauchsanleitung angegeben. Wichtig ist, dass der Auffanggurt nach der empfohlenen Nutzungsdauer, oder nach einem aufgefangenen Absturz, umgehend aus dem Verkehr gezogen werden muss.
Da aufgrund von UV-Strahlung, Abnutzung, chemischen Einflüssen, Verschmutzungen, usw. das Gurtband geschwächt werden kann, müssen Auffanggurte mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden. Gerne übernehmen wir die jährliche PSAgA-Prüfung für Sie, kontaktieren Sie uns hierzu bitte über das Kontaktformular oder per Email.
Vor jeder Benutzung des Auffanggurtes müssen Sie selbst eine Sichtprüfung durchführen, ob alle Komponenten des Gurtes in einwandfreiem Zustand sind.
Die jährliche PSAgA-Prüfung darf in Deutschland nur durch ausgebildete Sachkundige nach dem DGUV-Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906) durchgeführt werden.

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