Sitzgurte

Sitzgurte (auch Hüftgurte genannt) verfügen über eine im vorderen Bereich angebrachte Öse für den Zugang mit Seil, zur Aufnahme von Abseilgeräten nach EN 813 oder Benutzung von mitlaufenden Auffanggeräten nach EN 353-2. Seitliche Positionierungsösen nach EN 358 ermöglichen außerdem die Benutzung von zusätzlichen Halte- und Positionierungsseilen. Sitzgurte dürfen zum hängenden Arbeiten im Seil verwendet werden, sobald jedoch unkontrollierte Stürze nicht ausgeschlossen werden können, müssen unbedingt Auffanggurte zur Absturzsicherung nach EN 361 verwendet werden. Kombiniert man einen Sitzgurt mit einem entsprechenden Brustgurt kann dieser als Auffanggurt nach EN 361 komplettiert werden. Brustgurte mit einer integrierten Bruststeigklemme ermöglichen zusätzlich das Aufsteigen an einem Seil.

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